Erhöhter Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Ab 1. Januar 2010 wird dieser Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern angehoben:
Kinder bis fünf Jahre bekommen dann 133 Euro anstatt 117 Euro wie bisher und
Sechs- bis Elfjährige bekommen künftig 180 Euro anstatt 158 Euro.
Unterhaltszahlungen
- J.Dambier
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Jutta
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