Der Kindergeldzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz ist parallel mit den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose eingeführt worden und ist für diejenigen Eltern vorgesehen, die mit ihren minderjährigen Kindern, für die sie einen Kindergeldanspruch haben, im Haushalt zusammenleben. Mit dem Kindergeldzuschlag soll vermieden werden, dass Eltern nur wegen der Unterhaltsbelastung für ihre Kinder Arbeitslosengeld II (Alg II) und Sozialgeld in Anspruch nehmen müssen.
Der Kindergeldzuschlag von 140 Euro monatlich pro Kind wird dann gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern (ohne Wohngeld) mindestens ihrem Bedarf an Alg II plus Sozialgeld entspricht, das Vermögen nicht die Höchstgrenzen nach dem SGB II überschreitet und dadurch also eigene Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden wird. Einkommen und Vermögen des Kindes, hier auch außer Kindergeld und Wohngeldanteil, werden voll auf den Kindergeldzuschlag angerechnet. Übersteigen die monatlichen Erwerbseinkünfte den Anspruch auf Alg II plus Sozialgeld, so wird für je 10,00 Euro des übersteigenden Betrages der Kindergeldzuschlag um 7,00 Euro monatlich gekürzt. Vermindert wird dabei der Gesamt-Kindergeldzuschlag, also die Summe der Kindergeldzuschläge. Wird Einkommen auch noch aus anderen Quellen bezogen als durch Erwerbseinkünfte oder ist Vermögen vorhanden, mindern diese Einkünfte den Kindergeldzuschlag in voller Höhe.
Kindergeldzuschlag
- J.Dambier
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Jutta
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Re: Kindergeldzuschlag
Neues Gesetz zum Kindergeldzuschlag seit 01.01.2008 in Kraft
Bisher befristete Anträge auf Kindergeldzuschlag werden aufgehoben. Zwar sind die gesetzlichen Hürden sehr hoch und es ist generell sehr schwer Kindergeldzuschlag zu erhalten, aber immerhin wurde jetzt die bisherige Befristung auf bis zu 36 Bezugsmonate aufgehoben.
Das bisherige Gesetz, das zum 01.01.2005 erlassen wurde und zum 31.12.2007 endete, sah eine maximale Bezugszeit von bis zu 36 Monate und bis zu höchstens 140 Euro vor. Dieses Gesetz wurde nun zum 01. Januar 2008 geändert. Ab sofort wird jeder neue Antrag auf Kindergeldzuschlag nun entweder ganz abgelehnt oder unbefristet bewilligt.
Derzeit erhalten ca. 120.000 Personen in Deutschland Kindergeldzuschlag. Zum 31.12 2007 wären ca. 40.000 Anträge auf Kindergeldzuschlag, die bisher befristet bewilligt wurden abgelaufen. Bei diesen bestehenden bewilligten Anträgen hat der Gesetzgeber die bereits erteilte Bewilligung aufgehoben, so dass die betroffenen Personen nun weiterhin und fortlaufend Ihren Kindergeldzuschlag erhalten, ohne dass eine neue Antragstellung erforderlich ist.
Bisher befristete Anträge auf Kindergeldzuschlag werden aufgehoben. Zwar sind die gesetzlichen Hürden sehr hoch und es ist generell sehr schwer Kindergeldzuschlag zu erhalten, aber immerhin wurde jetzt die bisherige Befristung auf bis zu 36 Bezugsmonate aufgehoben.
Das bisherige Gesetz, das zum 01.01.2005 erlassen wurde und zum 31.12.2007 endete, sah eine maximale Bezugszeit von bis zu 36 Monate und bis zu höchstens 140 Euro vor. Dieses Gesetz wurde nun zum 01. Januar 2008 geändert. Ab sofort wird jeder neue Antrag auf Kindergeldzuschlag nun entweder ganz abgelehnt oder unbefristet bewilligt.
Derzeit erhalten ca. 120.000 Personen in Deutschland Kindergeldzuschlag. Zum 31.12 2007 wären ca. 40.000 Anträge auf Kindergeldzuschlag, die bisher befristet bewilligt wurden abgelaufen. Bei diesen bestehenden bewilligten Anträgen hat der Gesetzgeber die bereits erteilte Bewilligung aufgehoben, so dass die betroffenen Personen nun weiterhin und fortlaufend Ihren Kindergeldzuschlag erhalten, ohne dass eine neue Antragstellung erforderlich ist.
Viele Grüße
Jutta
Jutta
Re: Kindergeldzuschlag
Achtung!Ab 1.1.12 gilt andere Gesetze für Kinderzuschlag.Habe mal da angerufen weil es so verwirrend war, da ich einen Brief bekommen habe 1,2 Sollen noch für Nov 11 Lohnschein zusenden, 3.Wird nicht mehr bewilligt 4.seite wird noch für dez 11 ausbezahlt.
Die Familienkasse wissen noch nichts genaues, wie das neue Gesetz lautet.
Unser Antrag wird nicht mehr weiter bewilligt für Dez 11 wurde noch ausbezahlt.
D.h muss ALG II/Sozialgeld beantragen. Puh....viel Papierkram und was die alles haben und wissen wollen
Die Familienkasse wissen noch nichts genaues, wie das neue Gesetz lautet.
Unser Antrag wird nicht mehr weiter bewilligt für Dez 11 wurde noch ausbezahlt.
D.h muss ALG II/Sozialgeld beantragen. Puh....viel Papierkram und was die alles haben und wissen wollen