Fahrtkostenerstattung zum Vorstellungsgespräch
Verfasst: Freitag 25. Februar 2011
Kann mir jemand sagen, wie das mit der Fahrtkostenerstattung zu Vorstellungsgesprächen für Azubis ist?
Felix hatte ein Vorstellungsgespräch bei meiner Lieblingskrankenkasse .
Das war im Dezember 2010 als das Schneechaos Deutschland lahm legte. Das Vorstellungsgespräch fand 145 km von zu Hause entfernt statt und er musste um 8 Uhr früh dort sein.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln wäre er von hier aus ca 3,5 Stunden unterwegs gewesen (vorausgesetzt die Bahn wäre überhaupt gefahren). Also haben wir ihn hingefahren. Wegen der Entfernung, Witterung und Beginn des Vorstellungstermines schon am Abend vorher. War mit Arge abgeklärt, ja Übernachtung ist ok.
Die Fahrtkostenerstattung hatten wir ja vorher schon beantragt.
Also Felix am Dienstag Abend hingeschafft. Mittwoch war Probetag von 8 - 16 Uhr und dann haben wir ihn wieder dort abgeholt.
Die Arge hat nun die Koasten für eine Fahrt und die Übernachtung übernommen.
Was ist mit der 2. Fahrt???? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Grundlagen, dass nur eine Hin- und Rückfahrt bezahlt werden???? Er musste ja schließlich auch wieder nach Hause und von uns konnte keiner vor Ort bleiben. Erstens mussten wir arbeiten und 2. wären dann ja auch Übernachtungskosten angefallen.
Hat jemand einen Tipp für mich?
Ach ja bisher habe ich übrigens die Kosten für einaml Hin- und Rückfahrt und die Übernachtungskosten erstattet bekommen.
Ich hab gegen den Bescheid WS eingelegt, da ich ja wie schon gesagt auch die 2. Fahrt erstattet bekommen möchte und vor allem haben sie bei der ersten Fahrt 5,60 € weniger erstattet als beim ersten Termin zum Eignungstest.
Diese 5,60 € haben sie nun nachbewilligt und von der 2. Fahrt keine Rede.
Felix hatte ein Vorstellungsgespräch bei meiner Lieblingskrankenkasse .
Das war im Dezember 2010 als das Schneechaos Deutschland lahm legte. Das Vorstellungsgespräch fand 145 km von zu Hause entfernt statt und er musste um 8 Uhr früh dort sein.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln wäre er von hier aus ca 3,5 Stunden unterwegs gewesen (vorausgesetzt die Bahn wäre überhaupt gefahren). Also haben wir ihn hingefahren. Wegen der Entfernung, Witterung und Beginn des Vorstellungstermines schon am Abend vorher. War mit Arge abgeklärt, ja Übernachtung ist ok.
Die Fahrtkostenerstattung hatten wir ja vorher schon beantragt.
Also Felix am Dienstag Abend hingeschafft. Mittwoch war Probetag von 8 - 16 Uhr und dann haben wir ihn wieder dort abgeholt.
Die Arge hat nun die Koasten für eine Fahrt und die Übernachtung übernommen.
Was ist mit der 2. Fahrt???? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Grundlagen, dass nur eine Hin- und Rückfahrt bezahlt werden???? Er musste ja schließlich auch wieder nach Hause und von uns konnte keiner vor Ort bleiben. Erstens mussten wir arbeiten und 2. wären dann ja auch Übernachtungskosten angefallen.
Hat jemand einen Tipp für mich?
Ach ja bisher habe ich übrigens die Kosten für einaml Hin- und Rückfahrt und die Übernachtungskosten erstattet bekommen.
Ich hab gegen den Bescheid WS eingelegt, da ich ja wie schon gesagt auch die 2. Fahrt erstattet bekommen möchte und vor allem haben sie bei der ersten Fahrt 5,60 € weniger erstattet als beim ersten Termin zum Eignungstest.
Diese 5,60 € haben sie nun nachbewilligt und von der 2. Fahrt keine Rede.