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Was passiert wenn...

Verfasst: Freitag 23. Dezember 2011
von yazzyg779
angenommen ich krieg ne Mukikur genehmigt.
Ich beziehe Landespflegegeld(Gehörlosengeld) und mein Sohn hat Pflegestufe I , das Pflegegeld kommt ab Januar 2012 auf mein Konto vorher auf mein Männes Konto.Aso...ich bin die Pflegeperson.
Muss man nicht das im Amt bzw. bei der Krankenkasse melden?

Re: Was passiert wenn...

Verfasst: Freitag 23. Dezember 2011
von muszi
Denke mal wenns 3 Wochen sind NEIN, Hartz IV bekommen ja auch 3 Wochen genehmigt,ab der 4. Woche ziehen sie Essensgeld ab.

Aber würde mich mal vorsichtig erkundigen, denke aber das es in Ordnung ist denn Du bist ja mit ihm in der Kur und pflegst ihn ja trotzdem noch wenn keine Betreuung vom Haus ist

Re: Was passiert wenn...

Verfasst: Freitag 23. Dezember 2011
von yazzyg779
Ich musste jetzt Hartz V beantragen, Kinderzuschlag wird nicht mehr weitergenehmigt da ab 01.01.12 neues Gesetz gibt.Habe auch schon direkt bei familienkasse gefragt sie selber haben auch keine Ahnung was da gändert wird.
Wenn ich Hartz V habe, Kur wird genehmigt(z.b Bodenmais :D ) wie lange dauert ne Kur?3-4 Wochen und hinterher nach Oberösterreich fahren zu meinen Eltern für 1-2 wochen.
Wird da aber Hartz V extrem gekürzt oder?

Re: Was passiert wenn...

Verfasst: Freitag 23. Dezember 2011
von Gewitterhexe
normale Mukiku 3 Wochen(mit Verlängerung 4)
Kinderkur 4 Wochen

und wegen dem Rest versuch mal nächste Woche im Hauptbüro anzufragen.Hab schon gehört,das Harztlern Geld abgezogen wurde,da sie ja zuhause keine Verpflegung brauchen,was wohl nicht ok ist..wenn du von der KKZuzahlung befreit bist,mußt du den Eigenanteil nicht übernehmen