ich könnte platzen
Da drücke ich doch ganz gerne die Daumen das das hinbekommst
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Re: ich könnte platzen
kennst mich doch,Renate
Re: ich könnte platzen
jooooooooooooooooooo mach mal bißchen Aktion.
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Re: ich könnte platzen
wenn ich mit der ferig bin quittiert die freiwillig den Dienst,glaub mal nur...
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Re: ich könnte platzen
Sanna hat geschrieben:
lach nicht,Renate kennt mich und weis das ich Ernst mache
Re: ich könnte platzen
Bist du ne alte Rammsau
Re: ich könnte platzen
Machmal muss man an der richtigen Stellen gewaltig Dampf machen.......... die brauchen das dann einfach mal
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Re: ich könnte platzen
das Alt hab ich jetzt überhört,aber ich sage deutlich meine Meinung und duck mich nicht wenn es schwierig wird...geballte 115 kg Frauenpower
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Re: ich könnte platzen
Muß mich gleich mit der sch..Tante vom Schulamt auseinander setzen,damit Nico weiter seine Taxifahrten bezahlt bekommt..drückt mir bitte die Daumen
Re: ich könnte platzen
Klar drücke ich die Daumen. "Schulamt" da gehen bei mir alle Alarmglocken an. Wir haben mit denen auch unsere ganz persönlichen Erfahrungen gemacht Auf in den Kampf Mone!
LG
Andrea
Andrea
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Re: ich könnte platzen
bin eigentlich optimistisch,da ich sie mit ihren eigenen Waffen schlagen kann
die berufen sich auf ne Schülerfahrkostenverordnung(http://www.schulministerium.nrw.de/BP/S ... stenVO.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;) ,die sie scheinbar nicht kennen ,denn da steht
------------------------
§ 13
Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
...
(3) Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht zumutbar, wenn der
regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen
für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als drei
Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend
vor sechs Uhr die Wohnung verlassen muss. Für Schülerinnen und
Schüler der Grundschule, der entsprechenden Klassen der Förderschule
und des Förderschulkindergartens soll eine Schulwegdauer von insgesamt
mehr als einer Stunde nicht überschritten werden; regelmäßige Wartezeiten
in der Schule vor und nach dem Unterricht sollen für diese Schülerinnen
und Schüler nicht mehr als 45 Minuten insgesamt betragen
...
eine Tour hat schon je nach Verbindung 30-45 Minuten,teils mit 2xUmsteigen und Zeitdruck von nur 3 Min Umsteigezeit aber Überquerung von 2 stark befahrenen Hauptverkehrsstrassen
die berufen sich auf ne Schülerfahrkostenverordnung(http://www.schulministerium.nrw.de/BP/S ... stenVO.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;) ,die sie scheinbar nicht kennen ,denn da steht
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§ 13
Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
...
(3) Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht zumutbar, wenn der
regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen
für die Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet mehr als drei
Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend
vor sechs Uhr die Wohnung verlassen muss. Für Schülerinnen und
Schüler der Grundschule, der entsprechenden Klassen der Förderschule
und des Förderschulkindergartens soll eine Schulwegdauer von insgesamt
mehr als einer Stunde nicht überschritten werden; regelmäßige Wartezeiten
in der Schule vor und nach dem Unterricht sollen für diese Schülerinnen
und Schüler nicht mehr als 45 Minuten insgesamt betragen
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eine Tour hat schon je nach Verbindung 30-45 Minuten,teils mit 2xUmsteigen und Zeitdruck von nur 3 Min Umsteigezeit aber Überquerung von 2 stark befahrenen Hauptverkehrsstrassen
Re: ich könnte platzen
Daumen drücke wie blöde
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Re: ich könnte platzen
hat nicht gereicht,jetztt versuch ich von Ergo und Kinderarzt Atteste zu bekommen sonst klage ich