Seite 1 von 1

Unterhaltszahlungen

Verfasst: Mittwoch 10. März 2010
von J.Dambier
Erhöhter Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende: Bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt der Staat ein. Ab 1. Januar 2010 wird dieser Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern angehoben:
Kinder bis fünf Jahre bekommen dann 133 Euro anstatt 117 Euro wie bisher und
Sechs- bis Elfjährige bekommen künftig 180 Euro anstatt 158 Euro.