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Nach einem Jahr wieder zur Kur?

Verfasst: Samstag 1. September 2012
von Anni
Hallo!
Ich weiß nicht, obs hier richtig ist, aber ich hab mal eine Frage...Ich war letztes Jahr zur Kur möcht nächstes Jahr gerne wieder, da ich merke, daß es wieder genauso los geht wie letztes Jahr und ich wieder am Anfang vom Ende stehe...Wie oft kann man eine Kur beantragen? In welchen Abständen kann sie mir bewilligt werden? Kann man jährlich eine Kur beantragen?

LG

Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?

Verfasst: Sonntag 2. September 2012
von Gewitterhexe
Hallo Anni,da kommen viele Faktoren zusammen...Normalerweise gibt es die 4-Jahres-Regel.sollte aber seit der letzten Kur eine Neue Erkrankung oder Situation wie z.B. Tod eines Angehörigen dazu gekommen sein,stehen die Chancen besser..oder du hast ein krankes Kind und beantragst ne Kinderkur...du hast zwar dann kaum Anwendungen aber kommst von zuhause raus

Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?

Verfasst: Sonntag 2. September 2012
von Anni
Hmmm......Also es ist niemand gestorben oder krank (zum Glück)...Bei mir ist es so, daß ich mittlerweile wieder völlig ausgelaugt bin. Durch den Vollzeitjob und private Dinge bin ich einfach alle...Ich werde es sonst einfach noch mal versuchen, werde mit meinem Arzt noch mal sprechen und mich dann wieder an die Friesen wenden. Letztes Jahr hat es ja auhc super geklappt...

Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?

Verfasst: Montag 17. September 2012
von Anni
Wie lange ist die Bewilligung gültig bzw. wann muß ich die Kur antreten, wenn eine bewilligung da ist? Wenn ich jetzt beantrage für die Osterferien - wär das schon zu spät?

Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?

Verfasst: Montag 17. September 2012
von Gewitterhexe
das passt...wenn du über uns beantragst,schicken unsere es passend raus

Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?

Verfasst: Montag 17. September 2012
von jatalue
Laut Kurarzt aus meiner jetzigen Kur gibt es seit Juni 2012 neue Richtlinien für Mutter Kind Kuren.

Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?

Verfasst: Montag 17. September 2012
von Anni
jatalue hat geschrieben:Laut Kurarzt aus meiner jetzigen Kur gibt es seit Juni 2012 neue Richtlinien für Mutter Kind Kuren.
und welche sind das?

Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?

Verfasst: Dienstag 18. September 2012
von jatalue
es gibt keine 4 jahres frist mehr. Wenn dein Arzt sagt du musst zur Kur dann verordnet er die Kur und diese verordnung soll nur noch bei den KK eingereicht werden und dann dürfen die KK nicht mehr ablehnen.Der Kur sagte das man wenn dein arzt es für Notwendig hält jedes Jahr eine Kur machen kann.

Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?

Verfasst: Dienstag 18. September 2012
von Juddel
jatalue hat geschrieben:es gibt keine 4 jahres frist mehr. Wenn dein Arzt sagt du musst zur Kur dann verordnet er die Kur und diese verordnung soll nur noch bei den KK eingereicht werden und dann dürfen die KK nicht mehr ablehnen.Der Kur sagte das man wenn dein arzt es für Notwendig hält jedes Jahr eine Kur machen kann.
Natürlich gibt es noch die 4jahres Frist!!
Alle 4 Jahre gilt eine Mutter-Kind-Kur als Pflichtleistung, dazwischen nicht. Das heißt es muss eine Medizinische Notwendigkeit bestehen und es sollten ambulante Maßnahmen gemacht worden sein.
vorzeitige Kuren werden auch IMMER dem MDK vorgelegt, bei Regelkuren braucht das nicht, nur jeder 4. eingegangener Antrag bei der KK.

Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?

Verfasst: Dienstag 18. September 2012
von jatalue
Juddel hat geschrieben:
jatalue hat geschrieben:es gibt keine 4 jahres frist mehr. Wenn dein Arzt sagt du musst zur Kur dann verordnet er die Kur und diese verordnung soll nur noch bei den KK eingereicht werden und dann dürfen die KK nicht mehr ablehnen.Der Kur sagte das man wenn dein arzt es für Notwendig hält jedes Jahr eine Kur machen kann.
Natürlich gibt es noch die 4jahres Frist!!
Alle 4 Jahre gilt eine Mutter-Kind-Kur als Pflichtleistung, dazwischen nicht. Das heißt es muss eine Medizinische Notwendigkeit bestehen und es sollten ambulante Maßnahmen gemacht worden sein.
vorzeitige Kuren werden auch IMMER dem MDK vorgelegt, bei Regelkuren braucht das nicht, nur jeder 4. eingegangener Antrag bei der KK.
Aber seit Juni 2012 soll das anders sein. Man gibt keinen Antrag mehr bei der KK ab sondern eine Verordnung. So hat es mir der Arzt auf Kur gesagt. Ich kann ja nur das weiter geben was mir gesagt wurde.

Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?

Verfasst: Dienstag 18. September 2012
von Gewitterhexe
jatalue hat geschrieben:
Juddel hat geschrieben:
jatalue hat geschrieben:es gibt keine 4 jahres frist mehr. Wenn dein Arzt sagt du musst zur Kur dann verordnet er die Kur und diese verordnung soll nur noch bei den KK eingereicht werden und dann dürfen die KK nicht mehr ablehnen.Der Kur sagte das man wenn dein arzt es für Notwendig hält jedes Jahr eine Kur machen kann.
Natürlich gibt es noch die 4jahres Frist!!
Alle 4 Jahre gilt eine Mutter-Kind-Kur als Pflichtleistung, dazwischen nicht. Das heißt es muss eine Medizinische Notwendigkeit bestehen und es sollten ambulante Maßnahmen gemacht worden sein.
vorzeitige Kuren werden auch IMMER dem MDK vorgelegt, bei Regelkuren braucht das nicht, nur jeder 4. eingegangener Antrag bei der KK.
Aber seit Juni 2012 soll das anders sein. Man gibt keinen Antrag mehr bei der KK ab sondern eine Verordnung. So hat es mir der Arzt auf Kur gesagt. Ich kann ja nur das weiter geben was mir gesagt wurde.

ich kläre das morgen....

Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?

Verfasst: Dienstag 18. September 2012
von muszi
kenn auch nur die 4 Jahresfrist, ausser kommt andere Krankheit

Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?

Verfasst: Mittwoch 19. September 2012
von jatalue
Natürlich gibt es noch die 4jahres Frist!!
Alle 4 Jahre gilt eine Mutter-Kind-Kur als Pflichtleistung, dazwischen nicht. Das heißt es muss eine Medizinische Notwendigkeit bestehen und es sollten ambulante Maßnahmen gemacht worden sein.
vorzeitige Kuren werden auch IMMER dem MDK vorgelegt, bei Regelkuren braucht das nicht, nur jeder 4. eingegangener Antrag bei der KK.[/quote]

Aber seit Juni 2012 soll das anders sein. Man gibt keinen Antrag mehr bei der KK ab sondern eine Verordnung. So hat es mir der Arzt auf Kur gesagt. Ich kann ja nur das weiter geben was mir gesagt wurde.[/quote]


ich kläre das morgen....[/quote]

hast du was raus gefunden?

Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?

Verfasst: Mittwoch 19. September 2012
von Anni
Also ich leide ja schon seit längerer Zeit unter starken Rückenschmerzen - Berufsbedingt, daher auch letztes Jahr die Kur. Nun ist es so, daß die Rückenschmerzen trotz KG, Massagen, Spritzen, nicht besser werden. Nun soll ich nochmal durchgechekct werden, ob es vielleicht auch die Bandscheibe ist. Dazu kommt, daß ich Vollzeit in der Pflege arbeite (nach wie vor) Hauptverdiener bin, nach der Arbeit oder vorher - je nach Schicht - kommt noch der Haushalt, die Kinder, Termine der Kinder, zeitweise bin ich an der Belastungsgrenze, kann einfach nicht mehr. Daher hatte ich überlegt, ob ich eine erneute Kur beantrage

Re: Nach einem Jahr wieder zur Kur?

Verfasst: Mittwoch 19. September 2012
von Gewitterhexe
ich frag mich,ob die dich dann nicht in ne Reha stecken..

sorry Tanja,hab heute morgen verpeilt,kläre das aber noch...